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ABSTURZSICHERUNG

Qualität und Vertrauen

Wir sorgen für die Sicherheit unserer Mitarbeitenden. Denn Absturzsicherungs­massnahmen sind in der Bauarbeiterverordnung, im Unfallversicherungsgesetz und im Strafgesetzbuch geregelt. Eigentümer sowie Auftragnehmer müssen einen sicheren Unterhalt auf dem Dach gewährleisten können. Es ist alles daran zu setzen, kein Risiko einzugehen. Durch Schulungen und Weiterbildungen, die unsere Mitarbeiter regelmässig absolvieren, wollen wir die Zahl der Unfälle reduzieren. Leider gibt es immer noch zu viele Abstürze, die es zu verhindern gilt.

DIENSTLEISTUNGEN ABSTURZSICHERUNG

- Einzelanschlagspunkte bei Steil- und Flachdächer
- Seilsysteme bei Steil- und Flachdächer
- Temporäre Absturzsicherungen im Traufbereich bei Steildächer
- Temporäre Absturzsicherungen am Dachrand bei Flachdächer
- Geländer bei begehbaren Dachflächen
- Beratungen und Planungen

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